• WEG Verwaltung
    WEG Verwaltung
  • Mietverwaltung
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  • Sondereigentumsverwaltung
    Sondereigentumsverwaltung
  • Heiz- und Betriebskostenabrechnung
    Heiz- und Betriebskostenabrechnung

(Sonder-)Eigentum wird im § 903 BGB definiert als Herrschaft einer Person über eine Sache, mit welcher nach Belieben verfahren und Dritte von der Benutzung selbiger ausgeschlossen werden kann. Eigentum ist damit eine wertvolle Kapitalanlage, deren Wert es unbedingt zu erhalten oder sogar zu steigern gilt. Gerade hier benötigen Sie jemanden, dem Sie uneingeschränkt vertrauen können.

Wir sind Ihr zuverlässiges Unternehmen bei der Verwaltung Ihres gemeinschaftlichen Eigentums und verstehen uns als direkter Vermittler Ihrer Anliegen gegenüber Handwerkern, Dienstleistern etc. Wir bilden uns stetig weiter und passen unsere Leistungen fortwährend an Ihre Bedürfnisse an, um Ihre Beschlüsse immer effektiv und effizient umsetzen zu können.

Vor allem im Bereich Messtechnik und Heizkostenabrechnung sind wir Experten. Mit uns haben Sie hier einen Ansprechpartner an der Hand, welcher Ihnen den üblichen Stress reduzieren oder sogar ganz ersparen kann. Erfahrungsgemäß schafft Ihnen dies bereits viel Freiraum für wichtigere Anliegen. 

Zeitsparend und effektiv ist zudem unser Online-Verwaltungs-, sowie unser Ticketsystem. Dokumente können einfach heruntergeladen oder Aufträge unkompliziert erteilt werden. Auch lässt uns unsere Firmenstruktur Raum um Ihre persönlichen Ideen aufnehmen zu können. 

Sollten Sie einen modernen Partner suchen, der Ihre WEG mit Freude und Engagement verwaltet, dann sind Sie bei uns genau richtig.

Schreiben Sie uns gerne unverbindlich an oder lernen Sie uns bei einem persönlichen Gespräch kennen. 

Wir freuen uns auf Sie!

 

Unsere Leistungen für Sie zusammengefasst:

  • Durchführung von Eigentümerversammlungen gem. § WEG Gesetz und zeitnahe Erstellung des damit verbundenen Protokolls
  • Zügige Umsetzung Ihrer Beschlüsse, Aufträge etc.
  • Pflege und Verwaltung Ihrer Daten in unseren Programmen
  • Online Bereitstellung von Dokumenten und Informationen
  • Kommunikation, Anforderung von Angeboten und Informationen von Dienstleistern
  • regelmässige Begehung des Objekt und Beratung der WEG hinsichtlich der erforderlichen Instandhaltungen, sowie Instandsetzungen und Modernisierung
  • Buchhaltung gem. §28 WEG und das Erstellen von Wirtschaftsplänen und Hausgeldabrechnungen
  • enge Zusammenarbeit mit Ihren gewählten Beiräten
  • Regelmäßige Prüfung der Eichfristen, Verträge etc.